Facebook ist kein rechtsfreier Raum
von: Michael Domsalla |
28. Dezember 2011 — Beitrag, facebook, Post, Recht — 734 Leser
easyJet wollte wohl die schnelle Nummer. Wir wissen, wie so etwas ausgeht. Die Airline hat einen prominenten Fan präsentiert, doch die Internetgemeinde durchschaute den Trick sofort.
Ross Antony, Schauspieler und Sänger, wurde als neuester Fan der Facebookseite hervorgehoben. Doch schon die erste Kommentatorin wurde hellhörig und wollte wissen, ob Antony nicht eher ein Testimonial ist.
easyJet war schnell mit einer – verschleiernden – Antwort dabei. Fehler! Man kann es ja versuchen, aber spätestens wenn Nutzer dahinter kommen, ist Offenheit angesagt. Das gebietet nicht nur der Anstand, sondern auch
- Wettbewerbsrecht (§ 4 Nr. 3 UWG)
- Telemediengesetz (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG), und die
- Facebook-Werberichtlinien
Schleichwerbung bleibt Schleichwerbung, egal in welchem Medium. Irreführende oder täuschende Aussagen sind verboten. Schon deutlich länger, als Facebook existiert.
Es gilt: erst denken, dann posten! Niemand verlangt eine Antwort in Sekunden. Für diesen Zweck haben wir das super-einfache GENAU- Modell entwickelt. Leicht zu merken vor jedem Beitrag:
G laubwürdig
E inheitlich
N ützlich
A ktuell
U eberlegt
Also: seien sie lustig, spannend, aufregend und unterhaltsam, aber immer auch genau.
Quelle: Perspektive Mittelstand

