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re:publica 12

Facebook ist kein rechtsfreier Raum

Print This Post     von: Michael Domsalla | 28. Dezember 2011 — , , , — 734 Leser

easyJet wollte wohl die schnelle Nummer. Wir wissen, wie so etwas ausgeht. Die Airline hat einen prominenten Fan präsentiert, doch die Internetgemeinde durchschaute den Trick sofort.

Ross Antony, Schauspieler und Sänger, wurde als neuester Fan der Facebookseite hervorgehoben. Doch schon die erste Kommentatorin wurde hellhörig und wollte wissen, ob Antony nicht eher ein Testimonial ist.

easyJet war schnell mit einer – verschleiernden – Antwort dabei. Fehler! Man kann es ja versuchen, aber spätestens wenn Nutzer dahinter kommen, ist Offenheit angesagt. Das gebietet nicht nur der Anstand, sondern auch

  • Wettbewerbsrecht (§ 4 Nr. 3 UWG)
  • Telemediengesetz (§ 6 Abs. 1 Nr. 1 TMG), und die
  • Facebook-Werberichtlinien

Schleichwerbung bleibt Schleichwerbung, egal in welchem Medium. Irreführende oder täuschende Aussagen sind verboten. Schon deutlich länger, als Facebook existiert.

Es gilt: erst denken, dann posten! Niemand verlangt eine Antwort in Sekunden. Für diesen Zweck haben wir das super-einfache GENAU- Modell entwickelt. Leicht zu merken vor jedem Beitrag:

  G laubwürdig
  E inheitlich
  N ützlich
  A ktuell
  U eberlegt

Also: seien sie lustig, spannend, aufregend und unterhaltsam, aber immer auch genau.

Quelle: Perspektive Mittelstand

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Kommentare

Da ist sie wieder, die beliebte Grauzone. Und noch beim Schreiben dieser Worte frage ich mich, wem sie wohl nutzen werden…

Alexander Ellhof

28. Dezember 2011